Am 28.1.2022 gab es eine Änderung beim Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Sämtliche Arzneimittel-Anwendung müssen vom Eigentümer bzw. Halter für die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere detailliert dokumentiert werden
Damit besteht Aufzeichnungspflicht (Bestandsbuch) bei Anwendungen von allen Medikamenten, egal ob apothekenpflichtig oder frei verkäuflich.
Als wichtig gilt es hervorzuheben, alle Tierarzneimittel dürfen zudem nur gemäß ihrer spezifischen Zulassung angewendet werden. (Nassenheider oder Liebig Dispenser). z.B. kein Schwammtuch.
Ein Verdampfen oder Vernebeln von Oxalsäure ist demzufolge nicht zulässig
Die Einhaltung der Vorgaben der EU-Verordnung und des TAMG in der Imkerei kann bzw. wird zukünftig behördlich überprüft (aus DIB).
>ca. 25.000 Hobby- und Erwerbsimkerinnen und -imker betreuen circa 180.000 Bienenvölker
> Jedes 5. Bienenvolk steht in Baden-Württemberg
>Im Durchschnitt hält jede/r Imkerin/Imker etwa 7,3 Bienenvölker
>Der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland beträgt derzeit etwa 1,1 Kilo Honig
>Der in Baden-Württemberg verzehrte Honig stammt zu etwa 30 Prozent aus dem Land
>95 Prozent werden direkt an den Verbraucher vermarktet
>Etwa 80 Prozent der auf Insektenflug angewiesenen Kulturpflanzen und ein großer Teil der Wildpflanzen werden von Honigbienen bestäubt
>Der Nutzen für die Sicherung der Ernten und die Erhaltung der Wildflora und des Artenreichtums durch die Bestäubungsleistung der Bienen wird auf ein Vielfaches des Honigertrages geschätzt
>Monetärer Wert der Bestäubungsleistung über 2,5 Milliarden Euro
>Die Biene ist nach Rind und Schwein das 3. wichtigstes Nutztier
>Generell wird zwischen Blütenhonig und Honigtauhonig unterschieden, wobei je nach Zusammensetzung der Bienenweide Misch- oder Sortenhonige entstehen.
>Neben Honig sind Wachs, Pollen, Propolis (Bienenharz, Bienenkitt) und Gelee Royal wichtige Bienenprodukte.
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